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Hat die Stadt die Unbedenklichkeit der Pflastersteine belegt?
Verfasst von Wilhelm S. Platz am 20. Januar 2010 - 1:45.
Eine gute Frage!
Zunächst einmal die gute Nachricht; die Stadt hat die Verweigerungshaltung aufgegeben und Einsicht in die datenschutzrechtlich neutralisierten Unterlagen gewährt.
Aber:
Normalerweise gibt es für Pflastersteine ein Testat von Fair Stone, Xertifix oder IGEP.
Diese Zertifizierung umfasst die gesamte Produktionskette vom Steinbruch bis zum fertigen Produkt und trifft dazu auch die klare Aussage, daß diese Steine - was Kinderarbeit betrifft - vollkommen unbedenklich sind.
Man kann beispielsweise auch ganz genau nachvollziehen, aus welchem Steinbruch die Steine kommen und in welchem Betrieb sie weiterverarbeitet wurden.
Die Stadt Offenbach hat indessen folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Ein Schreiben des deutschen Baustoffhändlers an die ausführende Baufirma mit dem (einzigen)Inhalt, daß die Türkei die ILO-Konventionen ratifizert hat (mit dem Text der ILO Konvention 138 als Anlage) und damit also die Kinderarbeit in der Türkei verboten sei.
2. insgesamt 3 Lieferscheine über Kleinpflastersteine "Basalt Türkei (wie bemustert)" vom Zwischenlager in Deutschland mit Lieferziel Wilhelmsplatz.
Ob damit der Nachweis über die Herkunft und Unbedenklichkeit der Pflastersteine als erbracht angesehen werden kann, kann jetzt jeder für sich selbst entscheiden.
Und bei der Entscheidungsfindung vielleicht auch berücksichtigen, dass in der Türkei trotz des Verbots nach Angaben der Hilfsorganisationen immer noch geschätzte 6,5 Millionen Kinder arbeiten müssen.