Der Wilhelmsplatz liegt in Offenbach

Natürlich wissen wir, dass manche Leute das schon wissen. Da aber in den letzten Tagen und Wochen hier einige merk-würdige Dinge geschehen sind, dachten wir ... [Weiter]

Defätismus oder Schlechtreden von gesellschaftlichen und politischen Umständen


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By Silius - Verfasst am 20 Januar 2010

Hallo Zusammen, mit dem Fremdwort „Defätismus“ konnte ich bisweilen nichts anfangen und musste es erst einmal googeln, ich gehöre nämlich zu denen, bei denen der Schnabel eigentlich ganz normal gewachsen ist. Was ich da aber vorfand, war erschreckend! Ihr armseligen Hausbesitzer am Wilhelmsplatz, Euch ist keine gute Zukunft vorausgesagt und düstere Zeiten stehen bevor. Gehet in Euch und gelobet rechtzeitig Besserung, damit Euch nicht das gleiche Schicksal ereilt wie die Defätisten der Vergangenheit! Der Begriff Defätismus (franz. défaitisme, von défaite, „Niederlage“; veraltet auch Defaitismus) entstand während des Ersten Weltkrieges in Frankreich und bezeichnete ursprünglich den Vorwurf des systematischen Nährens von Mutlosigkeit, Resignation und Zweifel am militärischen Sieg in den eigenen Reihen. Als Mittel der gegnerischen psychologischen Kriegführung verdächtigt, wurde solches Verhalten von Militärtribunalen manchmal hart sanktioniert. Wegen Widerstands gegen die Regierungspolitik, zumal wenn es um die Durchsetzung der landeseigenen Kriegspläne ging, wurden von unterschiedlichen Regimen Andersdenkende mit Zuchthaus- und Todesstrafen belegt. • Luigi Fabbri (1877–1935), ein italienischer Anarchist, wurde während des Ersten Weltkrieges wegen „Defätismus“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. • Elisabeth von Thadden (1890–1944), eine Lehrerin im Widerstand gegen das Nazi-Regime, wurde zum Tode verurteilt wegen „Defätismus“ und Landesverrats. • Daniil Charms (1905–1942), ein russischer Autor, wurde während der Belagerung Leningrads durch die deutsche Wehrmacht wegen „Defätismus“ angeklagt und inhaftiert. Er verhungerte im Gefängnis. • Die Mitglieder der Weißen Rose wurden unter dem Vorwurf des Defätismus zum Tode verurteilt. • Wolfgang Borchert (1921–1947) wurde 1944 wegen Defätismus zu neun Monaten Gefängnis verurteilt und in Berlin Moabit inhaftiert. Er wurde vorzeitig zur „Feindbewährung“ an die Front entlassen. • Ezra Pound (1885-1972) wurde wegen Propaganda-Tätigkeit für die Achsenmächte im Zweiten Weltkrieg in den USA wegen Landesverrates angeklagt und 12 Jahre psychiatrisiert. Aus den gleichen Gründen erhielten Douglas Chandler (1889-nach 1963) und Robert Best (1896-1952) lebenslänglich, wobei Letzterer im Gefängnis starb. Mildred Gillars(1900-1988) und Iva Ikuko Toguri D’Aquino (1916-2006) wurden aus ebendiesen Gründen zu 10 Jahre Haft verurteilt. William Joyce (1906-1946) wurde wegen Förderung und Unterstützung der Feinde des Königs durch Ausstrahlung von Propaganda an die Untertanen des Königs zugunsten der Feinde des Königs im Vereinigten Königreich hingerichtet. Heute wird der Begriff eher im Zusammenhang mit Zukunftspessimismus oder einem systematischen „Schlechtreden“ von gesellschaftlichen und politischen Umständen benutzt. Gerüchten zufolge soll die Stadt Offenbach aber bereits am Montag ein Rechtsgutachten über die Anwendbarkeit des Artikel 21 der Hessischen Verfassung in Auftrag gegeben haben. Mitunter sind die Grenzen zwischen Geschichte und Gegenwart sehr fließend und verschwommen, seid also ständig auf der Hut ihr Querulanten, manchem reicht es vielleicht nicht aus, Euch nur mundtot zu sehen…… Es sei noch erwähnt, daß der doch etwas verstaubte Begriff des Defätismus in der jüngsten Vergangenheit eigentlich nur von zwei SPD Politikern in nennenswertem Umfang verwendet wurde. Der eine war Gerhard Schröder, der im Oktober 2003 Kritik an seiner Agenda 2010 als Defätismus bezeichnet hatte. Den anderen kennen wir auch alle. Es ist nun an der Zeit abzuwarten, ob beide nicht nur das Vokabular, sondern auch das Schicksal miteinander teilen. In diesem Sinne MORITURUS TE SALUTAT Silius Hier für die Detailversessenen noch der genaue Gesetzestext: Artikel 21 (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat. (3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
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